Teilzeitbeschäftigung ist für viele Beschäftigte, ob verbeamtet oder angestellt, eine wichtige Möglichkeit Dienstjahre und somit Lebensjahre zu gestalten. Es gibt viele Gründe, warum Menschen eine Teilzeitbeschäftigung wählen.
Unzureichende staatliche Kinderbetreuung, aber auch der Wunsch, sich um die eigenen Kinder in ausreichendem Maße kümmern zu können. Manch einer hat vielleicht pflegebedürftige Angehörige, der andere wählt Teilzeit, um sich selbst künstlerisch oder anderweitig zu verwirklichen. Im Lehrerberuf erscheint es auch nicht wenigen als hilfreich, sich vor der Leistungsfalle, die sich durch eine herausfordernde Kombination von gebundener und ungebundener Arbeitszeit ergibt, zu schützen. Manch eine(r) arbeitet aber auch trotz Teilzeit wie in Vollzeit, gerade durch das gleiche Phänomen der besonderen Arbeitsstruktur bei Lehrkräften.
Gründe für Teilzeit gibt es viele, aber nur zwei Möglichkeiten, diese zu beantragen. Die familienpolitische Teilzeit wurde in Bayern für Beamte gerade erst eingeschränkt. Der Grund „Ich möchte mich neben dem Beruf um meine Familie kümmern können“, der nicht nur, aber auch für viele Frauen Motivation war, eine Karriere beim Staat anzustreben, ist nur noch „statthaft“, wenn man Kinder unter 14 Jahren hat. Auch der Mindestumfang der Unterrichtsstunden in der familienpolitischen Teilzeit wurde zum 1. September 2027 erhöht. Eine Gegenüberstellung, wie vielen Menschen man so das Leben schwerer macht und wie viele Lehrerstunden letztlich damit gewonnen werden, wäre interessant ab 2027. Schön ist auch, dass Anträge, die vielleicht aus Unwissenheit ab September 2027 falsch gestellt werden, komplett abgelehnt werden sollen. Upsi, plötzlich Vollzeit? Vor der Antragstellung also besser mal Hilfe beim Berufsverband einholen.
Der Staat hat jahrelang die Berufstätigkeit von beiden Elternteilen unterstützt, was eine gute Sache ist. Wenn ich mich nicht irre, haben wir aber auch massive Probleme, was Geburtenraten angeht. Ist das nun eine gute Idee Personen in die Ecke zu drängen, die sich auf die geltenden Bedingungen verlassen haben, um Familie und Beruf unter einen quadrierten Kreis a.k.a. Hut zu bringen?

Hier steckt natürlich auch ein Nachteil des Beamtensystems. Während für die Tarifbeschäftigten (zunächst) alles beim Alten bleibt, da eine solche Änderung von den Tarifparteien ausgehandelt werden müsste, ändert die bayerische Staatsregierung einfach mal schnell das Gesetz. Genauso wie sie entscheidet, das Tarifergebnis erst 6 Monate später zu übertragen.
Es bleibt also im Falle eines Betreuungswunsches älterer Kinder nur noch die Antragsteilzeit, die eine Reduktion der Arbeitszeit auf 50 % ermöglicht. Diese kann aber aus „dienstlichen Gründen“ auch abgelehnt werden, was viel einfacher geht als bei der familienpolitischen Teilzeit.
Jetzt kann man also erstmal als angestellte Lehrkraft „jubeln“ und sich auf die weitere familienpolitische Teilzeit mit Kindern zwischen 14 und 18 freuen, wäre da nicht ein kleiner Tropfen Wehmut, der ins klare Wässerchen plätschert, und das ist die gesetzliche Rente. Im Gegensatz zu den Beamten, deren Rentenhöhe sich vor allem aus dem Gehalt der letzten fünf Dienstjahre berechnet, zählt beim angestellten Lehrer jedes einzelne Dienstjahr. Jedes Lebensjahr im Beruf in Teilzeit bedeutet also später eine reduzierte Rente. Bei der derzeitigen medialen Darstellung fragt man sich zwar sowieso, was am Ende des Berufslebens überhaupt noch an Rente übrig bleiben wird, aber selbst wenn alles bleibt, wie es ist, ist das nicht gerade eine Motivationshilfe, als angestellte Lehrkraft in Teilzeit zu arbeiten, und man sollte sich das gut überlegen.
Süffisante Kommentare, dass es die Angestellten hier mal „gut“ hätten, erübrigen sich somit. Letztendlich sind Arbeitskräfte, ob verbeamtet oder angestellt, zunächst einfach mal Menschen, die Familien haben, die Kinder erziehen, Angehörige pflegen, sich vielleicht auch einfach sozial engagieren und die viele andere Gründe für eine Teilzeitbeschäftigung haben. Der Zwang „arbeite mehr oder kündige und verdiene nichts mehr“ nach dem Pistole-auf-die-Brust-Prinzip erscheint aus einem anderen Jahrhundert.
