Morgen, morgen, nur nicht heute…

…sagen in diesem Fall wohl ein paar schlaue Leute. Das Gedicht „Der Aufschub“ von Christian Felix Weise geht zwar in eine etwas andere und vielen bekannte Richtung aber in einem Fall kann ein Aufschub wirklich vorteilhaft sein: nämlich beim Aufschub des Renteneintritts. Aber wie funktioniert das und was soll daran vorteilhaft sein.?

Im Normalfall beginnt die Rente für tarifbeschäftigte Lehrkräfte zum Ende des Schulhalbjahres (31. Januar oder 31. Juli) nach dem Erreichen des Renteneintrittsalters (§44 Nr.4 TV-L). Im Gegensatz zu den meisten anderen Tarifbeschäftigten, die zu ihrem Geburtstag in Rente gehen, muss also der Rest des Halbjahres noch „voll“ gemacht werden.

Es muss (in diesem „Normalfall“) nicht gekündigt werden, was aber nicht heißt, dass alles automatisch läuft, denn man muss sehr wohl bei der Deutschen Rentenversicherung und der VBL seinen Rentenantrag abgeben, am besten mit 4 bis 5 Monaten Vorlauf. Den dann erhaltenen Rentenbescheid muss man dem Arbeitgeber (der personalverwaltenden Stelle) vorlegen.

Möchte man sich vor Erreichen der Regelaltersgrenze aus dem Arbeitsleben verabschieden, sollte man mit dem Arbeitgeber über einen Auflösungsvertrag reden. Das ist nochmal ein eigenes Thema.

Soweit, so gut. Viele werden nach einem ereignisreichen Arbeitsleben gerne in die verdiente Rente gehen und haben hoffentlich entsprechend vorgesorgt, um finanzielle Probleme zu vermeiden. Aber wie ist das eigentlich, wenn man sich noch gar nicht so rentenreif fühlt? Kann ich länger im Beruf bleiben? Die Antwort lautet: Yes, you can!

Tatsächlich bietet ein Hinausschieben des Renteneintritts (§41 SGB VI) einige interessante Perspektiven:

  • Pro länger gearbeitetem Monat steigt der spätere Rentenbetrag um 0,5%. Für ein ganzes Jahr also um 6%. Ansonsten bleibt fast alles wie vorher, bis auf folgenden Punkt:
  • Seit 01.01.2026 sind nach Erreichen der Regelaltersgrenze (Beginn im Monat nach dem Geburtstag) bis zu 2000 Euro im Monat steuerfrei. Das ist die sogenannte „Aktivrente“.

Das funktioniert (natürlich!) auch nicht ganz ohne Fallstricke, denn man muss das Hinausschieben des Eintrittszeitpunktes in die Rente vorher beim Arbeitgeber beantragen und zwar noch im laufenden, nicht-verrenteten Arbeitsverhältnis (hier gilt das Geburtsdatum als Renteneintrittsdatum). Verpasst man den Termin, tritt man zum Ende des Schulhalbjahres in die Rente ein und kann sich dann nur noch befristet anstellen lassen, was ein paar Nachteile hat (z.B. Kündigungsfristen beginnen wieder von der kleinsten Stufe ab) aber die 2000 Euro bleiben auch hier steuerfrei.

Die Chancen für ein solches Hinausschieben des Ruhestands stehen in Zeiten des Lehrermangels natürlich hervorragend. Wer weiß, wie das in ein paar Jahren aussieht, denn es handelt sich hier um eine einvernehmliche Vereinbarung. Der Arbeitgeber könnte also auch sagen: nein, danke.

Es ist höchstrichterlich noch nicht beschieden, ob eine Änderung der Vertragsbedingungen (z.B. geringere Arbeitszeit) dabei möglich ist. Eigentlich sieht das SGB ein unverändert fortgeführtes Arbeitsverhältnis vor. Da bei Lehrkräften aber sowieso jedes Jahr neue Teilzeitanträge abgegeben werden können, wird das vielleicht anders bewertet. Ein „Trick“ scheint wohl zu sein, eine solche Änderung zeitlich versetzt zur Hinausschiebungsvereinbarung zu beschließen und auf keinen Fall in dieser selbst.

Theoretisch kann ein Hinausschieben des Renteneintritts also durchaus interessant sein.

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