Cashback für befristet Beschäftigte?

TV-L Beschäftigte zahlen automatisch Pflichtbeiträge in die Zusatzversorgungskasse VBL. Wie ist das nun eigentlich, wenn die befristete Beschäftigung endet? Kann ich dann die Beiträge zurückbekommen?

Die Antwort auf diese Frage lautet: Ja, aber… (war klar oder?)

Damit es zu einer Rückzahlung der eigenen Beiträge zur VBL kommen kann, benötigt es bestimmter Grundvoraussetzungen:

  1. Es darf keine Versicherungspflicht mehr im öffentlichen Dienst bestehen (auch nicht in einem anderen Arbeitsverhältnis, d.h. mehr oder weniger die Person müsste sich in die Privatwirtschaft verabschiedet haben, die VBL bleibt beitragsfrei. Viele TBs bleiben aber im öffentlichen Dienst oder werden evtl. sogar verbeamtet. Dann gibt es keine Rückzahlung. Bei einer Rückkehr in den öffentlichen Dienst wäre die beantragte und durchgeführte Rückzahlung der Beiträge auch ungünstig für die spätere Zusatzrente.
  2. Die Wartezeit von 60 Monaten ist noch nicht überschritten. Um einen Anspruch auf Betriebsrente durch die VBL zu erhalten, muss man mindestens 60 Monate / 5 Jahre dort Beiträge eingezahlt haben. Hierbei zählt schon ein einzelner Beitragstag eines Monats. Hat man diese Wartezeit bereits hinter sich – und das kann durch Beiträge aus mehreren Arbeitsverhältnissen bei mehreren Arbeitgebern des öffentlichen Dienstes sein – dann hat man zwar einen Rentenanspruch aus der VBL aber eben keinen Rückzahlungsanspruch mehr.
  3. Und letztendlich: Man muss einen Antrag auf Rückzahlung stellen. Automatisch passiert gar nichts und wenn man die 60 Monate nicht voll bekommt, wird sich beim Wechsel in die Privatwirtschaft auch nie ein Rentenanspruch ableiten lassen. Das Geld wäre also verloren.

Zurück gibt es im Übrigen natürlich nur den eigenen Anteil und nicht den Arbeitgeberanteil. Es können zudem nur Beiträge in die VBLklassik zurückgefordert werde, nicht Beiträge in die VBLextra.

Hat man mit dem öffentlichen Dienst abgeschlossen, kann es sich lohnen, über einen Erstattungsantrag bei der VBL nachzudenken.

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