Jeder Mensch wird älter, jeder Angestellte kommt irgendwann ins Rentenalter. Die Diskussion über das staatliche Rentensystem ist groß, aber abgesehen von möglichen (und wahrscheinlichen) Änderungen im Rentensystem: wie sieht es denn im Moment aus, und was ist der Unterschied zur Pension der Beamten?
Bei angestellten Lehrkräften kommen zwei getrennte Systeme zum Tragen: einmal die staatliche Rente, gemanagt von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) und die „Betriebsrente“ über die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL für die im TV-L und im TV-ÖD Bund Beschäftigten) bzw. kommunale Zusatzversorgungskassen (wenn du im TV-ÖD VKA bist).
In den Diskussionen zur staatlichen Rente geistern gerne Prozentzahlen in den Medien herum. Es ist halt auch so herrlich einfach darzustellen: „Die Rente bleibt bei 48%…“. In der wenig medienkompatiblen Wirklichkeit geht es aber zunächst nicht um eine erreichbare Prozentzahl, sondern um den Erwerb von Rentenpunkten in jedem einzelnen Arbeitsjahr.

Die maximal mögliche Punktezahl pro Arbeitsjahr liegt bei zwei Rentenpunkten, und zwar dann, wenn dein rentenpflichtiges Bruttoeinkommen, dem doppelten Einkommen des Durchschnitts aller Rentenversicherten entspricht. Dieser Durchschnitt wird natürlich jedes Jahr neu berechnet. Hast du genau den Durchschnitt, bekommst du einen Punkt. Im Endeffekt gilt die Formel:
Rentenpunkte = dein beitragspflichtiges Jahreseinkommen ÷ Durchschnittseinkommen aller Versicherten
In der Praxis wird dann auf drei Dezimalstellen gerundet. Schon kleine Veränderungen in deinem Gehalt bewirken also Veränderungen für die spätere Rente.
Die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze RV, deckelt im Übrigen nicht nur die zwei erreichbaren Punkte, sondern auch die Beitragshöhe der Einzahler. Ab einem gewissen Punkt – im Jahr 2026 bei 8.450 Euro rv-pflichtigem Einkommen im Monat (ein Betrag, den kaum ein rv-pflichtiger Lehrer erreichen wird, denn E15, Stufe 6 endet ab April 2026 mit 7.854,52 Euro Gesamtbrutto) – muss man also keine weiter erhöhten Beiträge mehr einzahlen. Bitte nicht mit der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenverischerung (GKV) verwechseln, andere Baustelle.
Damit es nicht zu übersichtlich wird, entspricht das beitragspflichtige Brutto natürlich nicht dem steuerpflichtigen Brutto, denn die DRV rechnet nach eigenen Regeln. Nicht rentenpflichtig sind z.B.:
- Vermögenswirksame Leistungen des Arbeitgebers
- Teile von Entgeltumwandlung (bAV)
- bestimmte Zuschläge (z. B. teilweise Nacht-/Feiertagsanteile)
- Abfindungen
- einmalige Sonderzahlungen außerhalb der Beitragspflicht
- geldwerte Vorteile (z. B. Jobticket-Konstellationen je nach Modell)
Im Endeffekt ist das Ganze sehr komplex, so dass du auf die Berechnungen der DRV vertrauen musst, aber zumindest bekommst du ja jedes Jahr einen Überblick von der DRV zugesendet, den du auch besser mal aufhebst und nach groben Fehlern durchsiehst.
Ab einem gewissen Alter (zwischen 30 und 40) solltest du auch die Kontenklärung bei der DRV durchführen. Hierbei geht es darum, evtl. nicht vom DRV-System erfasste Zeiten, die dir evtl. Rentenpunkte einbringen, nachzuerfassen. Typische Lücken im System könnten sein:
- Schul- und Studienzeiten
- Ausbildung
- Kindererziehung
- Arbeitslosigkeit
- Krankheit / Reha
- Minijobs früherer Jahre
- Tätigkeiten im Ausland
- Zeiten vor der Digitalisierung (vor allem vor ca. 2000)
Wieviel Rente gibt es denn nun von der DRV, wenn ich meine Rentenpunkte gesammelt habe? Der aktuelle Wert eines Rentenpunktes liegt seit dem 1. Juli 2025 einheitlich in ganz Deutschland bei 40,79 Euro. Aber natürlich ist dieser konkrete Wert nur interessant, wenn man in die Rente eintritt, denn er verändert sich. Für Juli 2026 liegen Prognosen bei 42,30 Euro.
Der Eurowert eines Rentenpunkts wird also wieder Jahr für Jahr an die Entwicklung von Löhnen, Rentenbeiträgen, das Verhältnis Beitragszahler ↔ Rentner und das Sicherungsniveau der Rente angepasst. Nach Renteneintritt bleiben also deine Punkte im Normalfall gleich, aber Jahr für Jahr wird dein Rentenbetrag steigen, da der errechnete Eurowert eines Punktes steigen wird. Diese jährliche Anpassung an u.a. das Lohnniveau bietet einen gewissen Inflationsschutz.
Der Anpassungsfakor „Sicherungsniveau“ entspricht dann übrigens den berühmten 48%, die aber fast nichts mit deiner persönlichen konkreten Rente zu tun haben, diese aber indirekt beeinflussen. In anderen Worten: deine persönliche Rente kann durchaus über aber auch unter 48% liegen, je nachdem wieviele Beitragsjahre du eingezahlt hast und wieviele Rentenpunkte du pro Arbeitsjahr, durch die Höhe deiner Beiträge erreichen konntest .
Nach so viel anschaulicher Kost (Vorsicht Ironie!) wartet ihr bestimmt schon auf Teil 2, wo wir uns mal die VBL näher ansehen. Bis dahin.
