Wie man sich bettet…oder besser wo.

Wie schon einmal erwähnt, gilt der TV-L oder auch der TV-ÖD für ganz Deutschland. Aber hat man denn auch in ganz Deutschland die gleichen finanziellen Grundbelastungen? Nebem dem Hotel Bayerischer Hof in München oder lieber Landkreis Hof in Oberfranken?

Die Wahl kann den Wert eines E13 Gehalts durchaus sehr stark beeinflussen. Die genannten Beispiele liegen in Bayern, aber letztlich gilt dieses Phänomen für ganz Deutschland. Lebenshaltungskosten unterscheiden sich durchaus sehr stark.

Daten des IW (Institut für Wirtschaft) aus dem Jahr 2023 küren in Bayern die Stadt München zum absoluten Spitzenreiter, sogar deutschlandweit. Der Preisindex lag bei ca. 125. Der gleiche Index lag im Landkreis Wunsiedel (der Nachbarlandkreis von Hof) bei ca. 90. Der Index berücksichtigt Miete, Energiekosten und Lebensmittelversorgung. Genaueres gibt es hier: Regionale Preise: Wo das Leben wie viel kostet – Institut der deutschen Wirtschaft (IW).

Prima, also alle in Bayern ab nach Wunsiedel, oder? Wenn da nicht so unbedeutende Lästigkeiten wären wie Familie und soziales Umfeld und außerdem die Versetzungsstrategie des Dienstherrn, die wunschgemäße Einsätze oft in andere Bahnen lenkt (soll aber besser geworden sein, munkelt man).

Leider können ja auch nicht alle Lehrerinnen und Lehrer in Wunsiedel arbeiten. Da wäre doch eine angepasste Gehaltsstruktur eine prima Sache, wo der Dienstherr, wenn er schon häufig den großen Verschiebebahnhof des Lebens spielt, anerkennt, dass unterschiedliche Regionen auch unterschiedliche Finanzstärke benötigen.

Und tatsächlich gibt es so etwas in Bayern: die Orts- und Familienzuschläge (https://www.lff.bayern.de/media/dmzbhvnw/anlg-5_-orts-und-familienzuschlag-ab-01022025.pdf). Bayern wird hier in sieben Ortsklassen unterteilt, und je nachdem, ob man ledig, verheiratet oder mit Nachwuchs gesegnet ist, gibt es einen Zuschlag auf das Bruttogehalt. Einerseits muss man den bayerischen Dienstherren hier loben, denn durch diese Zuschläge (neues System gilt seit 2023) scheint es, dass man auch den erst kürzlich aufgestellten Kriterien zur Beamtenalimentation des Bundesverfassungsgerichts gerecht wird. So ganz sicher ist das allerdings noch nicht, so dass der BBB am Ende des Jahres 2025 doch dazu aufgerufen hat, vorsorglich mal Widerspruch einzulegen.

Andererseits: Beamtenalimentation? Ach so, wir reden hier ja eigentlich immer über tarifbeschäftigte Lehrkräfte. Ganz so unterstützt wird die angestellte Lehrkraft leider nicht. Der TV-L kennt im Gegensatz zum alten BAT weder Orts- noch Familienzuschläge.

Und ganz Deutschland ist ja vom TV-L besetzt. Ganz Deutschland? Nein! Ein von unbeugsamen Galli… äh Bayern bevölkertes Dorf… äh Stadt….

Wohnt man in der teuersten Stadt Deutschlands (München) und arbeitet dort an einer staatlichen Schule, gibt es tatsächlich so etwas Ähnliches. Dafür wurde mit dem Beamtenbund die TV-EL https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayTV_EL/true vereinbart.

Die Zulage gilt für den gesamten Verdichtungsraum, der hier zu sehen ist: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Resource?path=resources%2fBayLEP_BayLEP-ANH2-N1-2023.pdf

Wohnt ihr also im „Verdichtungsraum München“ und arbeitet dort tarifbeschäftigt an einer staatlichen Schule, sollte diese (Brutto-)Zulage auf euer Konto wandern (netto). Aber lieber mal nicht zu früh gefreut. Es gibt für diesen Zuschuss leider eine Einkommensgrenze und die liegt 2025 bei 4.380,81€ Tabellentgelt, also brutto, und da liegen TLs schon bei E13/Stufe 1 darüber. Es ist also allenfalls für Kolleginnen und Kollegen die schlechter bezahlt sind zutreffend (E12/E11/E10).

Arbeitet ihr in den anderen bayerischen Verdichtungsräumen wie Augsburg (Stadt Augsburg: Preisindex 105, 39. teuerst in Deutschland) oder Erlangen/Fürth/Nürnberg (Stadt Nürnberg: Preisindex 104.5, 47. teuerst in Deutschland) habt ihr leider auch Pech gehabt und aus eigener Erfahrung kann ich sagen, die Mieten in Augsburg nähern sich inzwischen stark dem Münchner Niveau an.

Also ein toller Ansatz, der doch ausbaufähig wäre. Wünschenswert wäre natürlich eine an die Lebenshaltungskosten der deutschen Regionen gekoppelte Zulage im gesamten TV-L oder wie bei verbeamteten Lehrkräften in Bayern eine abgestufte Variante. Die muss dann ja nicht unbedingt für den Landkreis Wunsiedel ausgezahlt werden aber vielleicht für alle Regionen, deren Preisindex über den durchschnittlichen 100 Punkten des Indexwerts liegt.

Die aktuellsten Zahlen des IW aus 2025 gibt es im Übrigen hier: https://www.iwkoeln.de/presse/pressemitteilungen/ralph-henger-jan-wendt-christoph-schroeder-muenchen-bleibt-teuerste-stadt-in-deutschland.html An den Relationen hat sich kaum etwas verändert (München Platz 1 von 440, Augsburg Platz 48 von 400, Nürnberg Platz 51 von 400).

So, jetzt hab ich Hunger auf Wildschwein.

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