Es klingt wie ein Märchen. Vor langer Zeit in einer weit entfernten Galaxis (sorry, der musste sein) gab es ein Vertragswerk, das Angestellten im Öffentlichen Dienst u.a. zugestand Kinder aufzuziehen und diese gesellschaftlich wichtige Aufgabe mit einem Familienzuschlag belohnte. Der Bundesangestelltentarif (BAT).

Dieses Tarifwerk umfasste fast alle Angestellten, die damals im öffentlichen Dienst tätig waren. Das war eine ganz schön große Gruppe. Irgendjemand kam aber auf den Gedanken, dass es eine gute Idee wäre, den BAT zu „modernisieren“ und so gibt es seit 2005/06 den TV-ÖD (Bund und Kommunen – eine interessante Paarung) und getrennt davon denTV-L (Bundesländer). Ich überlasse dem geneigten Leser das eigene Urteil, wer von dieser Umstrukturierung am meisten profitierte. Ein Pauschalurteil ist hier nicht möglich. Die neuen Tarifverträge sollten die vorher nach Bedarf (Kinder ja/nein) erteilten Zuschläge in das Gesamtsystem „zum Vorteil aller Beschäftigten“ eingerechnet haben. Spoiler: Nicht jeder hat durch die Umstellung gewonnen.
Nach einer gewissen Zeit stellte sich heraus, dass die Eingruppierungsmerkmale der beiden neuen Tarifverträge den komplexen Einstellungssituationen an Schulen nicht gerecht wurden und in einem zweiten Anlauf wurde schließlich die Entgeltordnung Lehrkräfte entwickelt und 2015 an die Tarifverträge angeschlossen. (Die lange Version gibt es hier aus der Perspektive der GEW: https://www.gew.de/tv-l/lehrkraefte-eingruppierung)
Evtl. Benachteiligungen zum vorherigen System konnten innerhalb einer Einspruchsfrist von 2 Jahren geltend gemacht werden. War man also vorher z.B. in die E9 eingruppiert, konnte es aufgrund der neuen Richtlinien durchaus sein, dass man nun in E10 eingruppiert wäre. Für die bestehenden Arbeitsverhältnisse geschah das aber nur auf Antrag. Klagen gegen diese Ausschlussfrist wurden vom BAG abgewiesen (https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/6-azr-216-21/), so dass gerade langfristig tarifbeschäftigte Lehrkräfte sich informieren und kümmern mussten, um nicht evtl. die Neueingruppierung zu ihrem Nachteil zu verpassen. Glückwunsch all denjenigen, die in eifrigen Verbänden Mitglied waren und von diesen informiert wurde. Der Arbeitgeber war nämlich nicht verpflichtet, jeden evtl. Betroffenen individuell zu informieren.
