Leasen oder lieber lassen? Entgeltumwandlung Fahrrad-Leasing

Im §19b des TV-L ist seit 09.12.2023 die Entgeltumwandlung Fahrrad-Leasing (vulgo: Jobbike oder Dienstrad) beschrieben. Man kann Fahrräder zwischen 750 und 7000 Euro leasen. Klingt doch gut. Fahrrad fahren ist im Trend, gesund und gut für die Umwelt. Wenn es ein eBike werden soll, ist man schnell mit ein paar tausend Euro dabei und auch wenn man sich ein kleines Status Symbol gönnen möchte (tatsächlich gibt es das auch bei Fahrrädern), klingt Leasing zunächst sinnvoll.

Der Paragraph stellt allerdings schon mal keine Verpflichtung für die Länder dar, er macht viel mehr den Weg frei, wenn Länder das anbieten möchten. In Bayern gilt z.B. eine eigene tarifvertragliche Regelung die als BayMBl. 2025 Nr. 47 veröffentlicht wurde. Im Prinzip gelten ähnlich Regularien.

Allerdings gilt es wie so oft, den Rechenstift ganz genau zu schwingen und die Rahmenbedingungen zu studieren.

  • Eine wichtige Information, die ich für mich herausgelesen habe, ist zunächst, dass in den meisten Rahmenverträgen (also zwischen den Arbeitgebern und den Leasingfirmen) für ein Fahrradleasing die UVP zur Berechnung der Rate angesetzt wird. Das bedeutet für dich, du profitierst z.B. nicht von einem Rabatt für ein Vorjahresmodell. Hier gibt es bei Händlern schnell mal Rabatte zwischen 10 und 20 Prozent.
  • Ein zweiter Punkt, der mich persönlich abgeschreckt hat, war die schlechte Kalkulierbarkeit des Kaufpreises des Rades nach der dreijährigen Leasingzeit. Denn dieser ist bei Vertragsabschluss nicht angegeben und darf es auch rechtlich nicht sein, da es sonst ein Ratenkauf wäre und kein förderbares Leasing. Das ist also etwas Kristallkugellesen.
  • Entgeltumwandlung bedeutet auch immer eine Verringerung des Bruttobetrages des Gehalts, so dass (zumindest zuerst) ein finanzieller Vorteil, durch eine gedrückte Steuerlast, entstehen kann. Allerdings bedeutet es auch z.B. geringere Einzahlung in die gesetzliche Rentenkasse, und wie wir erst kürzlich gelernt haben, machen sich dabei auch kleine Beträge bemerkbar. Allerdings macht das überschlägig nur einen geringen einstelligen Eurobetrag in der späteren Monatsrente aus, der sich aber je nach Dauer des Rentenbezugs auch aufaddieren kann. Für die VBL spielt das eine viel geringere Rolle, denn die Beträge der Entgeltumwandlung werden als „zusatzversorgungspflichtiges Entgelt“ definiert, was den Verlust verringert, der dann umschlägig im Cent-Bereich liegen dürfte.
  • Wa machst du in unvorhergesehen Zeiten ohne Entgelt? Länger als 6 Wochen krank, Sabbatical, Elternzeit, Teilzeit? Die Rate ändert sich natürlich nicht, nur weil sich deine persönliche Situation geändert hat. Dadurch verlierst du in diesen Zeiten auch den Steuervorteil, denn ohne Entgelt gibt es auch nichts zum Umwandeln und du zahlst die komplette Rate privat weiter. Mit geringerem Gehalt in Teilzeit ändert sich dein Grenzsteuersatz und damit auch dein Steuervorteil.
  • Bei Diebstahl deines Rades ist es zwar komplett versichert aber, das heißt für dich nicht, dass du unbürokratisch ein neues Rad bekommst. Hier endet der Vertrag und die Versicherung zahlt an den Leasinggeber. Du musst dann einen neuen Leasingvertrag abschließen, und deine Kalkulation, bei der du vielleicht mit einem Ankauf nach Abschluss des dreijährigen Leasings geliebäugelt hast, wird eine ganz andere.

Alles in allem kann sich ein Leasingfahrrad über den Arbeitgeber lohnen, muss es aber nicht. Ich habe mich nach längerem Einlesen gegen die Variante entschieden und lieber ein eBike aus dem Vorjahr im Ausverkauf erstanden. Wichtiger erscheint mir in diesen Tagen, dass man einen Fahrradhändler wählt, der mit einer Werkstatt in fahrbarer Distanz erreichbar ist, denn viele lehnen Reparaturen an „Konkurrenzfahhrädern“ ab.

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