Extra: Ergebnisse der Tarifrunde 2026

Gerade hatte ich das berufspolitische Engagement in den Fokus gerückt und nun scheint ein Aspekt davon mit dem Abschluss der Tarifrunde 2026 in trockenen Tüchern. Am 14.02. wurde die Einigung verkündet und nun gilt es, die Widerspruchsfrist bis 13.03. abzuwarten.

Für tarifbeschäftigte Lehrkräfte sind eigentlich nur zwei Verhandlungsergebnisse relevant.

  1. Entgelttabellenerhöhungen um insgesamt 5,8 Prozent bei einer Laufzeit von 27 Monaten in drei Erhöhungsschritten
  • 2,8 Prozent ab dem 1. April 2026
  • 2,0 Prozent ab dem 1. März 2027
  • 1,0 Prozent ab dem 1. Januar 2028

Die Mindesterhöhung um 100 Euro zum 01. April zahlt sich nur für Bruttoentgelte unter 3572 Euro aus, also nur bei Kolleginnen und Kollegen in der E9, Stufe 1. Bereits ab Stufe 2 macht sich das nicht mehr bemerkbar.

Insgesamt (wenn man es fälschlicherweise einfach addiert) entsteht so die Zahl 5,8% und damit der Schulterschluss zum TV-ÖD, was schonmal ein wichtiges Zeichen ist (wenn auch nicht ganz korrekt, kumuliert über die gesamte Laufzeit vom 01.11.25 bis 31.01.28 kommen sogar 5,9% raus).

2. Die Unterscheidung in Tarifgebiet West und Ost wurde beim Kündigungsschutz herausgenommen. Also genießen nun auch angestellte Lehrkräfte nach 15 Dienstjahren in den östlichen Bundesländern, den erweiterten Kündigungschutz aus dem §34, 2 des TV-L. Dieses Thema hatte ich im letzten Blogbeitrag zu Kündigungen angesprochen.

Ist das jetzt gut oder schlecht? Fest steht, wünschen kann man sich viel, aber Realitäten sehen eben Kompromisse vor. Es gibt viele Ansatzpunkte, die man im Öffentlichen Dienst der Länder angehen kann. Die Erhöhung der Entgelte ist sicherlich zentral, und die sich öffnende Gehaltsschere zwischen städtischen und Länderangestellten ist ein wichtiges Thema. Die weitere Öffnung konnte also eingeschränkt werden.

Die Absicherung eines Reallohnverlustes ist bei 2,0 und 2,5% Inflation p.a. gewährleistet. Sollte die Inflation über 3% steigen, wird es dagegen schwierig.

Als Alternative stand schließlich nur noch die Urabstimmung und ein Vollstreik zur Auswahl. Hier kann man höchstens die Frage stellen, ob alle Dachverbände und Gewerkschaften ausreichend Streikmacht haben, um ein besseres Ergebnis zu erzwingen. Die Hälfte des Öffentlichen Dienstes besteht aus Beamten, die nicht streiken dürfen, nicht jeder Tarifbeschäftigte ist organisiert und erhält dadurch Streikgeld.

Ebenfalls nicht unbedeutend ist der Rückhalt in der Bevölkerung. Diesem Rückhalt wird gerne von medialer und leider auch manchmal politischer Seite entgegengewirkt, indem man seine eigenen Angestellten und Beamte in Frage stellt, sog. Öffentlicher-Dienst-und-Beamten-Bashing. Ein Schelm wer Böses dabei denkt. Aber immer eine gute Ablenkungstaktik, wenn man nicht über evtl. wichtigere Probleme sprechen möchte.

Die Ergebnisse der Tarifverhandlungen sind Resultat eines äußerst komplexen und langwierigen Gefüges, welches mit der Bereitschaft sich als Arbeitnehmer zu organisieren beginnt und nicht aufhört bei der wirtschaftlichen Gesamtsituation.

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